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Basler Hockeyliga Reglement Liga-SpieleIm Auftrag und in Zusammenarbeit mit BaselUnited organisiert active event / Michael Santeler die Basler Hockeyliga. Ziel ist es, dass durch diverse (Hockey-) Aktivitäten der hockeysport in Basel „etwas gepusht“ wird. Anlässlich der Hockey-WM wird nun mit der Sommerliga gestartet. Geplant sind Aktivitäten/Angebote während dem ganzen Jahr. Im Vordergrund steht der Spass am Eishockeyspielen und dem Spielerlebnis. Frauen sind herzlich willkommen. Die 1. Sommerliga (in der Schweiz) startet am 24. April. Art. 1 Die Sommerliga ist für Mannschaften bestimmt, die sich aus Eishockey- Plauschspielern zusammensetzen. Ergänzt werden die Plauschteams durch lizenzierte Spieler. An der Sommerliga nehmen max. 8 Teams in der Kategorie Cracks teil. Die(Plausch-) Teams spielen bisher in keiner geregelten Liga, trainieren jedoch regelmässig und spielen teilweise schon an Turnieren mit. Zusätzlich werden nach einem speziellen „Schlüssel“ Top-Cracks / lizenzierte Spieler zugelassen (z.B. 2 Spieler pro Team). Um allen Interessierten eine Spielmöglichkeit zu geben, kann man sich auch nur als Block eines Teams oder auch als Einzelspieler melden. D.h. Spieler können auch in verschiedenen Teams spielen. Top-Cracks – lizenzierte Spieler, die während der abgelaufenen Spielzeit 10/11 ein off. Spiel (SEHV / 1.-4. Liga) absolviert hat, gilt für die Basler Hockeyliga als lizenziert. Spieler aus Nat. A und B sind nicht zugelassen. Pro Spiel sind lizenzierte Spieler wie folgt zugelassen - Punkte-Schlüssel: 1. Liga 4 Punkte 2. Liga 3 Punkte 3. Liga 2 Punkte 4. Liga 1 Punkt Elite B 4 Punkte Junioren 1 Punkt Damen 0 Punkte Ein lizenzierter Goali, der als Feldspieler aufgestellt wird, gilt als nichtlizenziert. Ein lizenzierte Spieler, der in der abgelaufenen Saison kein Ligaspiel bestritten hat, gilt als nichtlizenziert. Pro Spiel dürfen max. Spieler mit Total 4 Punkten eingesetzt werden. Beispiel: 1 Spieler 2. Liga / 3 Punkte plus 1 Spieler 4. Liga / 1 Punkt = Total 4 Punkte Ausnahme: Max. erlaubt sind 3 Spieler aus der 4. Liga (= Total 3 Punkte) Art. 2 Die Teilnahmegebühr pro Mannschaft für die Basler Hockeyliga 2009 beträgt HF 2'860.--. Am Nachtturnier haben die die Mannschaften bereits eine Anzahlung von CHF 440.-- geleistet. Nur Mannschaften, welche die Gebühr bezahlt haben, dürfen an der Sommerliga teilnehmen. Die definitive Anmeldung für die Liga erfolgt mit der Einzahlung der Teilnahmegebühr (Restbetrag CHF 2'420.--). Art. 3 Jeder Spieler verfügt über eine komplette, Eishockey-Ausrüstung, welche der Spieler selbst mitbringt. Das tragen dieser, inklusive Helm, ist obligatorisch. Ein Gesichtsschutz wird dringend empfohlen. Die Teams bringen selbst Shirts mit. Art. 4 Jede Mannschaft füllt vor Ort eine Liste aller Spieler mit Name und Vorname des Spielers, Geburtsdatum, Ligaeinsatz etc. aus. Die Liste ist vom Mannschaftsleiter unterschrieben bis zum Spielbeginn dem Schiedsrichter abzugeben. Wer als Heimteam gilt, wird jeweils zu Spielbeginn ausgelost. Die Jury behält sich das Recht vor, die Angaben jederzeit zu überprüfen. Art. 5 Bei Unklarheiten und Diskussionen auf und neben dem Spielfeld ist der Captain der einzige, der beim Schiedsrichter oder bei der Ligaleitung intervenieren kann / darf. Art. 6 Das Einwechseln eines nicht den Einsatzkriterien (Art.1) entsprechenden Spielers, führt zur Forfait-Niederlage des Spiels (5:0). Das Nichtantreten einer Mannschaft führt ebenfalls zu einer Forfait-Niederlage des Spiels (5:0). Alle Beschwerden werden von der Jury behandelt. Ihre Entscheidung ist endgültig. Art. 7 Der Ligamodus wird entsprechend der Anzahl der teilnehmenden Teams zusammengestellt. Jedes Team kann mindestens 6 Spiele bestreiten und sich für das Finale qualifizieren (siehe def. Spielplan). Siege ergeben 2 Punkte, unentschieden 1 Punkt und Niederlagen 0 Punkte. Von der Ligaleitung wird laufend eine Tabelle geführt. Es gelten folgende Rangierungskriterien: 1. Anzahl Punkt, 2. direkte Begegnung, 3. Tordifferenz, 4. erzielte Tore, 5. geringere Strafzeit, 6. Entscheid durch die Turnierleitung. Für die Ligaspiele gelten folgende Richtzeiten (Spieldauer: 120 Minuten): 15 Minuten Einspielen 25 Minuten 1. Drittel (ungestoppte Zeit) 15 Minuten Eisreinigung / Pause 25 Minuten 2. Drittel (ungestoppte Zeit) 10 Minuten Pause (keine Eisreinigung) 25 Minuten 3. Drittel (ungestoppte Zeit) Art. 8 Es gelten die Senioren-Regeln des SEHV (Ausnahme: Slapshot ist erlaubt!). Checks jeglicher Art sind nicht erlaubt. Die Schiedsrichter leiten das Spiel und bestimmen die Spielregeln (entsprechend IIHF-Reglement). Strafzeiten werden entsprechend SEHV-Regeln ausgesprochen. Art. 9 Ein Spieler, der eine Match- oder Disziplinarstrafe erhält, bleibt für das darauffolgende Spiel ausgeschlossen. Im Wiederholungsfalle kann er von der Liga ausgeschlossen werden. Die Beurteilung obliegt der Jury. Art. 10 Allgemein gelten die Regeln des SEHV, resp. diejenigen, die in diesem Reglement festgehalten sind. Ausschliesslich die Jury ist berechtigt, Entscheidungen zu treffen, ohne Regressrecht. Art. 11 Möchte ein oder mehrere Spieler (vertreten durch den Captain) gegen eine Mannschaft oder Spieler Klage erheben, muss ein Depot von CHF 100.- interlegt werden. Stellt sich die Klage als berechtigt heraus, wird das Gelddepot zurückgegeben, andernfalls nicht. Die Ligaleitung ist verpflichtet alle Einsprachen nach Reglement zu überprüfen. Art. 12 Die Ligaleitung besteht aus einer Jury von 3 Personen: drei Mitglieder aus dem Organisationskomitee (unterstützt durch die Schiedsrichter). Art. 13 Die Basel United AG ist nicht haftbar für Personenschäden, Unfälle, Diebstahl oder Beschädigung an mitgebrachten Objekten, sowie für alle weiteren Ersatzansprüche. Die Spieler haften für sämtliche Beschädigungen und Schäden aller Art, die sie vorsätzlich oder fahrlässig verursachen. Art. 14 Die Basel United AG ist berechtigt, die Liga ohne Angabe von Gründen abzusagen. Den angemeldeten Spielern und Teams entsteht dadurch kein Anspruch auf Entschädigung. Die Teilnahmegebühr wird zurück erstattet. Art. 15 Wenn sich ein Team nach Anmeldung wieder abmeldet, hat die Basel United AG Anrecht auf eine Entschädigung in der Höhe von CHF 100.- für den bereits rbrachten Aufwand. Art. 16 Mit der Anmeldung akzeptieren die Mannschaften das vorliegende Reglement. Art. 17 Für alle Rechtsansprüche gilt als Gerichtsstand Basel-Stadt. Die Basel United AG hat jedoch auch das Recht, den Kunden am ordentlichen Gerichtsstand zu belangen. Basel United AG, vertreten durch active event / 31.3.2009 ms |




